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Wie hoch ist das Schulgeld ?

Für die Grundschulen beträgt das Schulgeld maximal 36,- € pro Kind im Monat.
Es wird für 11 Monate im Jahr erhoben.

Auch in Zukunft soll kein Kind aus finanziellen Gründen vom Besuch einer katho-
lischen Schule ausgeschlossen werden. Das Schulgeld kann abhängig vom Netto-
einkommen der Familie und der Anzahl der Familienmitglieder reduziert werden. Deshalb sind im Rahmen einer differenzierten Staffelung Schulgeldermäßigungen bis auf einen minimalen Grundbetrag von 5,-€ möglich.
Hartz IV- und Kinderzuschlagsempfänger bezahlen grundsätzlich nur den Grundbetrag.

Weitere Informationen und das Merkblatt finden Sie unter Downloads.

Welche Leistungen sind im Schulgeld inbegriffen?

Im Schulgeld für die Grundschulen sind enthalten:

- Lehr- und Lernmittel, also die Bücher, die die SchülerInnen im Unterricht benötigen
- Übungshefte
- Kopien, die für den Unterricht und die Hausaufgaben benötigt werden
- Kosten für den Sport- und Schwimmunterricht
- Aktivitäten wie z. B. Theater- und Museumsbesuche einschließlich der Fahrtkosten
- Kosten für die Verlässliche Grundschule
- weitere Unterrichtsmaterialien, wie z.B. Material für Textil-, Kunst-, Werkunterricht.

Im Schulgeld der Grundschulen sind NICHT enthalten:

- Pausengetränke und Frühstück
- Hefte, Mappen, Füller, Federtasche mit Inhalt
- Sportzeug, Hausschuhe
- Elternkasse/Klassenkasse für besondere Ausgaben
- Kosten für Wandertage, Klassen- und Schulfahrten
- Kosten für besondere Projekte

Mein Kind besucht schon eine katholische Schule. Muss ich auch Schulgeld zahlen ?

1. Im Prinzip NEIN, es ändert sich nichts. Kopiergeld, Ausflüge, Theaterbesuche, Hefte, Verlässliche Grundschule etc. müssen wie bisher von den Eltern bezahlt werden.

2. Für die Kinder, die schon eine der katholischen Schulen in Bremen besuchen, bitten wir darum das Schulgeld oder einen angemessenen Betrag freiwillig als Spende an den Förderverein der Katholischen Schulen zu zahlen. Diese Einnahmen werden uneingeschränkt der jeweiligen Schule zur Verfügung stehen, zusätzlich zu den Zuschüssen des Landes und der Stiftung. Damit können in der Schule Projekte verwirklicht werden, über die Sie als Eltern in den Schulkonferenzen mit entscheiden können. Näheres unter hierzu finden Sie unter
portal.ks-bremen.de/dscontent/Förderverein

Damit sind aber die obengenannten Kosten unter Punkt 1 NICHT abgegolten.

3. Wechselt Ihr Kind auf eine der weiterführenden katholischen Schulen, so wird Schulgeld erhoben, da ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Näheres hierzu finden Sie unter
portal.ks-bremen.de/dscontent/Downloads und Links