

































Mit In – Kraft – Treten des neuen LSR – Erlasses im Land Bremen haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf angemessene Förderung beim Erlernen des Lesens, Rechtschreibens und Rechnens.
Um Schülerinnen und Schüler gezielt fördern zu können, ist es notwendig, möglichst frühzeitig eine fundierte Lernstands- und Förderdiagnostik durchzuführen. Dazu stehen neben einer gezielten Beobachtung der Kinder ausgewählte standardisierte Diagnoseverfahren zur Verfügung. Sie stellen die Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Kindes in den Vordergrund. Auf diese Stärken wird bei einer Förderung aufgebaut.
Nach eingehender Diagnose werden für die Schülerinnen und Schüler individuelle Pläne erstellt, in dem die Förderschwerpunkte beschrieben werden. Sie dienen für alle am Förderunterricht Beteiligten als gemeinsame Arbeitsgrundlage. Auch Eltern werden nach Möglichkeit in die Förderung mit einbezogen.
In der St. – Pius – Schule wird bei Bedarf ab der 1. Klasse je eine Stunde Förderunterricht pro Woche in den Fächern Deutsch und Mathematik erteilt. Dabei geht es sowohl um die Schaffung notwendiger Grundlagen, z. B. der phonologischen Bewusstheit im Fach Deutsch und dem Erwerb mathematischer Basiskompetenzen, als auch um die Aufarbeitung und Wiederholung des Unterrichtsstoffes in Kleingruppen. Der Unterricht in Halbgruppen, der regelmäßig stattfindet, bietet ebenfalls Möglichkeiten zur Förderung.
Der Förderunterricht wird entweder parallel zum Unterricht durchgeführt oder im Anschluss daran. Bei bestimmten Unterrichtseinheiten kann die Förderung auch im Rahmen eines Team – Teaching erfolgen.
Sonderpädagogische Förderung ist in einem begrenzten Umfang möglich. Diese Maßnahmen werden von der Sonderschullehrerin durchgeführt. Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel als Einzelförderung statt.
Bei Bedarf werden zusätzliche Termine mit außerschulischen Beratungsstellen vereinbart.